Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
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Philipp Thomaneck, Vegesacker Heerstraße 66, 28757 Bremen ist Inhaber von „PT Fotobox“. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sollen das Vertragsverhältnis zwischen PT Fotobox, Inh. Philipp Thomaneck, im Folgenden: Vermieter und Mietern einer Fotobox, im Folgenden: Mieter, sicherstellen.
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Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB ohne Angabe von Gründen und Zustimmung des Mieters zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter binnen einer Frist von 14 Tagen vor Inkrafttreten schriftlich zu Informieren. Widerspricht der Mieter binnen der Frist von 14 Tagen nicht, so akzeptiert der Mieter die Änderung der AGB.
§2 Mietgegenstand und Serviceleistung
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Hauptmietgegenstand stellt die Bereitstellung einer Fotobox dar. Hierbei handelt es sich um ein Gesamtsystem, welches über eine Kamera, einen Fotodrucker, einen Eingabe-Touchscreen, ein Blitzlicht sowie ein Gehäuse handelt.
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Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Komponenten durch gleichwertige Geräte auszutauschen.
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Die Serviceleistungen „Anlieferung, Aufbau, Einweisung, Abbau und Abholung“ sind in jedem Mietverhältnis standardmäßig ohne zusätzliches Entgelt enthalten. Im Rahmen der Anmietung können weitere Serviceleistungen enthalten sein, welche stets im Mietvertrag aufgeführt werden.
§3 Angebot und Vertragsschluss
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Der Vertragsschluss kommt erst Zustande, wenn ein schriftlich unterschriebener Mietvertrags zwischen dem Mieter und Vermieter erfolgt. Art und Umfang des Vertrages sind dem jeweiligen Angebot und dem zugehörigen Mietvertrag zu entnehmen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht Bestandteil des Vertrages und müssen zwingend schriftlich festgehalten werden.
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Die Anfrage per Kontaktformular auf www.pt-fotobox.de stellt kein verbindliches Angebot dar. Diese gilt lediglich als Möglichkeit für den Kunden Preis- und Verfügbarkeitsinformationen anzufordern. Sofern nicht anders dargestellt, ist das Angebot des Vermieter 14 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Pflicht ein neues Angebot anzufordern.
§4 Lieferung, Übergabe, Mietdauer, Rückgabe, Mitwirkung
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Der Mietgegenstand wird ausschließlich per Lieferung und Aufbau übergeben. Eine Selbstabholung ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich. Im Falle einer Selbstabholung haftet der Mieter für den Transport und Aufbaufehler. Langfristige Schäden durch fehlerhafte Handhabung sind vom Mieter zu verantwortlichen.
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Die Mietdauer des Mietgegenstands inklusive Zubehör ist grundsätzlich auf maximal 24h begrenzt. Längere Mietzeiten sind entsprechend in dem Mietvertrag zu verschriftlichen. Kürzere Mietzeiten führen nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. In dem Mietvertrag ist eine Lieferzeit und eine Rückgabezeit zu vereinbaren. Für eine Verspätung der Lieferung aufgrund von höherer Gewalt haftet der Vermieter nicht.
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Dem Vermieter wird ein sicherer Platz zugewiesen, wo der Aufbau erfolgt. Der Vermieter richtet das Kamerasystem gemäß den Lichtverhältnissen ein und führt Probeaufnahmen in Abstimmung mit dem Kunden bzw. einem Beauftragen ein. Mängel sind vor Übergabe des Mietgegenstandes anzuzeigen.
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Die Rückgabe des Mietgegenstands ist vollständig und pünktlich zu erfolgen. Bei einer Verzögerung der Rückgabe von mehr als 1 Stunde ist der Vermieter berechtigt zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 € pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.
§5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
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Die Preise enthalten die Miete für den Mietgegenstand inklusive Zubehör, sowie der Anlieferung und Abholung im Umkreis von 30 km ab Firmensitz. Ab einer Distanz von 30 km entfällt eine Kilometerpauschale von 0,99 € je angefangenem Kilometer.
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Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises im Voraus zu zahlen. Diese sind spätestens 14 Tage nach Auftragsbestätigung des Vermieters zu entrichten. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis zum Datum der Veranstaltung zu zahlen.
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Als Zahlungsmethode wird die Banküberweisung oder Barzahlung akzeptiert. Der Vermieter behält sich das Recht vor nach Rückgabe und Mietende eine zusätzliche Rechnung zu stellen, die ggf. anfallende Zusatzkosten beinhaltet.
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Alle im Angebot und auf der Webseite www.pt-fotobox.de ausgeschriebenen Preise sind Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer im Sinne von $19 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben.
§6 Widerrufsrecht, Stornierung, Folgen des Widerrufs und Stornierung
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Sie haben das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben zu widerrufen. Hierzu ist eine ausdrückliche Erklärung zu entrichten an: PT Fotobox, Inh. Philipp Thomaneck
Vegesacker Heerstraße 66
28757 Bremen -
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsdatum weniger als 14 Tage beträgt. Eine Stornierung des Vertragsschlusses ist bis 90 Tage vor Leistungsdatum kostenfrei möglich. Eine kostenpflichtige Stornierung des Vertragsschlusses ist möglich. Der Mieter hat im Falle einer Stornierung
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von mehr als 14 Tagen bis Leistungsdatum einen Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen
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von weniger als 14 Tagen bis Leistungsdatum einen Schadensersatz in Höhe von 75% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
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Ausgeschlossen von der Stornierungsmöglichkeit sind alle im Vorfeld angefallene Dienstleistungen, welche zum Nachteil des Vermieters auszulegen sind. Dies betrifft vor allem individuell gestaltete Foto-Layouts.
§7 Pflichten des Mieters
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Dem Mieter ist es untersagt die Fotobox, den Foto-Drucker und sonstiges Zubehör:
- an Dritte weiterzuvermieten.
- auseinanderzubauen, in seiner Ausgangsform zu verändern oder gewaltsam zu öffnen.
- im Freien zu verwenden, wenn die Wetterlage (Regen, Sturm, Schnee, etc.) einen trockenen Betrieb nicht gewährleistet.
- Getränke auf dem System abzustellen oder diese in das System einzuführen.
- unbefugt vom vereinbarten Veranstaltungsort zu verwenden.
§8 Pflichten des Mieters
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Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand und sämtliches Zubehör pfleglich zu behandeln und mögliche Schäden unverzüglich anzuzeigen
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Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht nötige Zufahrtswege mit dem PKW und Zutrittsmöglichkeiten zum Veranstaltungsort sicherzustellen. Mögliche Kosten für Parkgebühren trägt der Vermieter
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Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl ausreichend zu sichern.
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Dem Mieter unterliegt die Pflicht sich über mögliche Folgen im Schadenfall zu informieren und eine Kostenübernahme durch die eigene Haftpflichtversicherung zu prüfen.
§9 Haftung des Mieters
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Der Mieter haftet für alle Schäden (zum Beispiel Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung, u.Ä.), die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen und kommt für sämtliche Reparaturkosten auf. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
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Bei vom Mieter zu verursachendem Totalverlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert plus der gesetzlichen MwSt. von 19% aller Mietgegenstände. Der Mieter hat das Recht, aktuelle Preise der Wiederbeschaffung beim Vermieter anzufragen und Auskunft zu erhalten.
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Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
§10 Haftung des Vermieters
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Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
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Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle des Fotobox-Systems, welche durch unbefugten Eingriff in die Steuerung der Fotobox zu verantworten sind. Bei einem störungsbedingten technischen Problem hat der Vermieter die Pflicht geeignete telefonische oder persönliche Hilfestellung zu leisten.
§11 Bildverarbeitung
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Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dem Vermieter das recht zu erteilen, die aufgenommenen Bilder für 30 Tage in einer Online-Galerie zur Verfügung zu stellen und lokal für 365 Tage zu Speichern.
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Der Vermieter verpflichtet sich den Zugang der Online-Galerie für 30 Tage zur Verfügung zu stellen und eine ausreichende Sicherung per Passwortschutz zu gewährleisten.
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Der Mieter kann zu jedem Zeitpunkt schriftlich eine Löschung aller Foto von der Online Galerie, lokalen Speichermedien und Zwischenspeichern veranlassen. Dem Mieter ist bewusst, das gelöschte Fotos nicht wiederhergestellt werden können und kein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
§12 Datenschutz
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Die Fotobox und sämtliches Zubehör bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.
§13 Salvatorische Klausel
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Anwendbares Recht
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.